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   LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03   

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https://dejure.org/2004,17833
LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03 (https://dejure.org/2004,17833)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.05.2004 - 5 Sa 503/03 (https://dejure.org/2004,17833)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 5 Sa 503/03 (https://dejure.org/2004,17833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung einer Wohngruppenleiterin hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf das Vertragsverhältnis einer Wohngruppenleiterin ; Rechtmäßigkeit der Einordnung einer Leiterin ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine organisatorische Unterstützung bei freiberuflichen Dienstverträgen begründet keinen Anspruch auf Kündigungsschutz

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    Die Rechtsstellung der Klägerin sei derjenigen einer Familienhelferin nach § 31 SGB VIII stark ähnlich, für die das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 06.05.1998 - 5 AZR 347/97 (AP Nr. 94 zu § 611 BGB 'Abhängigkeit') eine Arbeitnehmerstellung angenommen habe.

    k) Die Tätigkeit der Klägerin unterscheidet sich maßgeblich von derjenigen einer Familienhelferin, die das BAG in seinem Urteil vom 06.05.1998 (5 AZR 347/97, AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit) als abhängige Beschäftigung eingeordnet hat.

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    Die Beklagte betont auch in der zweiten Instanz, es sei - insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Bereitschaftszeit (BAG NZA 2004, 164) - unmöglich, die Außenwohngruppen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen zu betreiben.
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG, Beschl. v. 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 -, AP Nr. 83 zu § 3 ArbGG; BAG, Urt. v. 19.01.2000 5 AZR 644/98 -, BAGE 93, 218, 222).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG, Beschl. v. 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 -, AP Nr. 83 zu § 3 ArbGG; BAG, Urt. v. 19.01.2000 5 AZR 644/98 -, BAGE 93, 218, 222).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eins privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmer Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist ( BAG, Urt. v. 09.0.2003 - 5 AZR 595/02 -, AP Nr. 58 zu § 611 BGB 'Lehrer, Dozenten'; BAG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f.).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    Ein freies Dienstverhältnis ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass die Bedingungen, unter denen die Dienste erbracht werden, so gestaltet sind, dass eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation nicht stattfindet (BAG, Urt. v. 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 -, BAGE 84, 108).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eins privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmer Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist ( BAG, Urt. v. 09.0.2003 - 5 AZR 595/02 -, AP Nr. 58 zu § 611 BGB 'Lehrer, Dozenten'; BAG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f.).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    Denn durch Parteivereinbarung können die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzrechts nicht eingeschränkt werden (BAG, Urt. v. 09.06.1993 - 5 AZR 123/92, AP Nr. 66 zu § 611 BGB 'Abhängigkeit').
  • LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02

    Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
    Sofern die Parteien ihre vertraglichen Beziehungen, deren Gegenstand eine Tätigkeit war, die nach ihrer Art ebenso gut von einem freien Mitarbeiter wie von einem Arbeitnehmer erbracht werden kann, über Jahre hinweg - von beiden Seiten akzeptiert -rechtlich als freies Dienstverhältnis behandeln, kommt eine nachträgliche "Korrektur" in ein Arbeitsverhältnis nur dann in Betracht, wenn die sonstigen Umstände der praktischen Handhabung des Vertragverhältnisses zweifelsfrei und eindeutig nur einem Arbeitsverhältnis zuzuordnen sind (LAG Köln, Urt. v. 14.03.2003 - 7 Sa 863/02 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2004 - 5 Sa 503/03 - wird zurückgewiesen.
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